Essigsäure 60 % 1 Liter

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Inhalt: 1 Liter
Flasche
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Produktnummer: 265410
Produktinformationen "Essigsäure 60 % 1 Liter"

Essigsäure 60 %, Inhalt: 1 Liter

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
002035
14.01.2014
2.0
Essigsäure 60% techn.
Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014
DE
Seite: 1 / 7


1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikatoren
Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 002035
Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Essigsäure 60% techn.


1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Carl Dicke GmbH & Co. KG
Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0
D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269


Auskunft gebender Bereich:

Abteilung Produktsicherheit
E-Mail info@carldicke.de


1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer 02166 91543 0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Skin Corr. 1B / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG

Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.
C; R34 Ätzend Verursacht Verätzungen.


2.2.
Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme


Gefahr
Gefahrenhinweise

H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise

P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

enthält:

Essigsäure

Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)

n.a.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)


C Ätzend

Gefahrenhinweise

34
Verursacht Verätzungen.

Sicherheitshinweise

26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).



Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
002035
14.01.2014
2.0
Essigsäure 60% techn.
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2.3.
enthält:
Essigsäure
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a.
Sonstige Gefahren


3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2.
Gemische
Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung
Beschreibung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.

200-580-7
64-19-7

607-002-00-6

REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:


01-2119475328-30-0000
Essigsäure
Flam. Liq. 3 H226 / Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG

EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.

200-580-7
64-19-7

607-002-00-6

REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:


01-2119475328-30-0000
Essigsäure
R10 / C; R35

Gew-%
Bemerkung

50 - 100

Gew-%
Bemerkung

50 - 100

Zusätzliche Hinweise

Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise

Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.


Nach Einatmen

Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.


Nach Hautkontakt

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.


Nach Augenkontakt

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.


Nach Verschlucken

Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten.
Kein Erbrechen herbeiführen.


Selbstschutz des Ersthelfers

Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.
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4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
Symptomatische Behandlung.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser), Schaum

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

scharfer Wasserstrahl

5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise

Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Gewässer gelangen lassen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13).
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
7. Handhabung und Lagerung

7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler
Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

Von Zündquellen fernhalten.

7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen
Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.

Verpackungsmaterialien:

Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Zusammenlagerungshinweise

Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel

Weitere Angaben zu Lagerbedingungen

Hinweise auf dem Etikett beachten.

7.3.
Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.
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Essigsäure

INDEX-Nr. 607-002-00-6 / EG-Nr. 200-580-7 / CAS-Nr. 64-19-7
TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 25 mg/m3; 10 ppm
TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 50 mg/m3; 20 ppm


Zusätzliche Hinweise

Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung

8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.

Handschutz

Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial:
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.

Augenschutz

Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.

Körperschutz

Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.

Schutzmaßnahmen

Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand flüssig
Farbe farblos
Geruch Essigsäure
Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung
Flammpunkt:
Zündtemperatur in °C:
untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Dampfdruck bei °C:20
Dichte bei °C:20
> 100 °C
485 °C
n.a.
n.a.
15,00 mbar
1,06 g/cm³
Wasserlöslichkeit (g/L)
pH-Wert bei °C:
Viskosität bei °C:20
999
-
2,11 mPa·s
9.2. Sonstige Angaben:

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

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10.2.
Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.5.
Unverträgliche Materialien
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können
gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlendioxid
11. Toxikologische Angaben
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Essigsäure
oral, LD50, Ratte: 3310 mg/kg
Angaben beziehen sich auf die unverdünnte 100% Substanz.
dermal, LD50, Kaninchen: > 1060 mg/kg


Reizung und Ätzwirkung

Essigsäure
Haut (4 h)


Sensibilisierung

Toxikologische Daten liegen keine vor.

Spezifische Zielorgan-Toxizität

Toxikologische Daten liegen keine vor.

Aspirationsgefahr

Toxikologische Daten liegen keine vor.

CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)

Toxikologische Daten liegen keine vor.

Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen

Sonstige Beobachtungen:

Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften

12. Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.

Wassergefährdungsklasse (WGK)

12.1.
Toxizität
Essigsäure
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 47 mg/L (24 h)


Langzeit Ökotoxizität

Toxikologische Daten liegen keine vor.

12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Toxikologische Daten liegen keine vor.

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Biokonzentrationsfaktor (BCF)

Toxikologische Daten liegen keine vor.

12.4.
Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5.
Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Bioakkumulation nicht zu erwarten.
Das Produkt ist biologisch abaubar.


13. Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung


Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt

werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den

jeweils aktuellen Fassungen.

Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV

Verpackung
Empfehlung


Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.

14. Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
2790
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID): ESSIGSÄURE, LÖSUNG
Seeschiffstransport (IMDG): ACETIC ACID SOLUTION
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Acetic acid solution
14.3. Transportgefahrenklassen
8
14.4. Verpackungsgruppe
II
14.5. Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) n.a.
Marine pollutant n.a.

14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das
Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8

Weitere Angaben

Landtransport (ADR/RID)

Tunnelbeschränkungscode
E

Seeschiffstransport (IMDG)

EmS-Nr.
8-05

14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar

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15. Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

(VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0
VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung

Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter
beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.


Wassergefährdungsklasse (WGK)

1

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

n.a.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe


fällt nicht unter die TA-Luft.

Lagerklasse

8 A

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)

15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):

Flam. Liq. 3 / H226 entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
R10 Entzündlich
C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen.
Weitere Angaben

Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und
EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar.


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