Filter
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PVC-Handschuhe, rotbraun 45 cm lang 1 Paar Einheitsgröße Nr. 10
Beschichtung: Polyvinylchlorid (PVC)
Futter: 100% Polyester
PSA Kategorie 2 - Schutz vor mittleren Risiken
EN 420:2003+A1:2009 - Schutzhandschuhe, Allgemeine Anforderungen
EN 388:2016 - Schutzhandschuhe gegen Mechanische Risiken
EN 13594:2015 - Schutz gegen Stoß
Eigenschaften
hervorragende Beständigkeit gegen Abrieb und deshalb besonders langlebig
hohe Flexibilität
Beständigkeit gegen Flüssigkeiten (keine Chemikalien, siehe Informationen des Herstellers)
exzellenter Nass- und Trockengriff dank der gerauten Oberfläche
Abriebfestigkeit
4
Schnittfestigkeit
1
Weiterreißfestigkeit
1
Durchstichfestigkeit
1
Widerstand gegen Schnitte nach EN ISO 13997
x (nicht durchgeführt)
Widerstand gegen Stoß nach EN 13594:2015
x (nicht durchgeführt)
Kopfhaube (Haarschutz) 10 Stück zur besseren Hygiene bei der Honigverarbeitung, weiß 60 cm, Material PP
Monotex Schutzanzug, weiß, mit Kapuze, Gr. LEinwegschutzanzug aus 100% Polypropylen zum Schutz vor groben, nicht aggressiven und ungiftigen Schmutz- bzw. Staubpartikeln. Ideal für Schmutzund Reinigungsarbeiten jeder Art oder als Besucheroverall. Atmungsaktiv, mit Reißverschlussabdeckleiste, Taillen- Arm- und Beingummi, Kapuze mit elastischem Bund, einzeln verpackt, Kategorie I, CE. Nicht in Gefahrenbereichen einsetzen!
Schwefelschnitten gegen Wachsmotten Bündel mit 500 g Mit Loch zum Einhängen in eine Abranntdose.Man zündet eine einzelne Schwefelschnitte, die man zuvor in Schwefelabbranddose Artikel 241605 gehängt hat. Dann entsteht Schwefeldioxid, das die Wachsmottenlarven (nicht die Eier) abtötet. Vorsicht, daß kein Brand entsteht und man selbst von dem stechenden Schwefeldioxid nichts abbekommt: Ideal sind abgedichtete Zargentürme im Freien oder in der Garage. Das ganze 2 Wochen später wiederholen (dann sind aus den Eiern Larven geworden).
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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · Erstellungsdatum/Erstausgabe: 11.10.2006 · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: Schwefel · CAS-Nummer: 7704-34-9 · EG-Nummer: 231-722-6 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Chemikalie für verschiedene Anwendungen Futtermittelzusatz Additiv für: Schmiermittel / Schmierstoffe Vulkanisierungsmittel Verwendung u.a. auch in Mälzereien, bei der Metallerzeugung, in der Aquaristik · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller / Lieferant: HARKE Chemicals GmbH Tel.: 0208 / 3069 - 0 Xantener Straße 1 Fax: 0208 / 3069 - 1280 D-45479 Mülheim an der Ruhr · E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist: sds@harke.com · Auskunftgebender Bereich: Abt. Gefahrgut · 1.4 Notrufnummer: Giftinformationszentrum Universitätsklinik Mainz Tel.: 06131 / 19 24 0 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE Seite: 2/9
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 1) · Gefahrenpiktogramme GHS07 · Signalwort Achtung · Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. · Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren; Staubexplosionsgefahr · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe · CAS-Nr. Bezeichnung 7704-34-9 Schwefel · Identifikationsnummer(n) · EG-Nummer: 231-722-6 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. · nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen auslösen, falls Patient bei Bewußtsein. Arzthilfe. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE Seite: 3/9
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 2) · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen. Schwefeldioxid (SO2) · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mechanisch aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen. Staub nicht einatmen. Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten. Berührung mit den Augen vermeiden. Länger anhaltenden Hautkontakt vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Feinstaub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Getrennt von brennbaren Stoffen lagern. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE Seite: 4/9
Druckdatum: 18.10.2012 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 Handelsname: Schwefel
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· Lagerklasse: LGK 4.1 B Entzündbare feste Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Allgemeiner Staubgrenzwert: Einatembare Fraktion (E-Staub): 10 mg/m³ (Schichtmittelwert) Alveolengängige Fraktion (A-Staub): 3 mg/m³ (Schichtmittelwert)
· Zusätzliche Expositionsgrenzwerte bei möglichen Verarbeitungsgefahren: 7446-09-5 Schwefeldioxid AGW (Deutschland) 2,5 mg/m³, 1 ml/m³ 1(I);AGS, Y
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Berührung mit den Augen vermeiden. Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden. Staub nicht einatmen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
· Atemschutz: Staubmaske - evtl. Partikelfiltermaske
· Handschutz: Schutzhandschuhe Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen. Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
· Handschuhmaterial Handschuhe aus Neopren Handschuhe aus Gummi Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz: Schutzbrille empfehlenswert · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 4) Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: feste Masse kristallin Farbe: gelb bis braun · Geruch: wahrnehmbar · pH-Wert (100 g/l) bei 20°C: ~5 · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 110 - 119°C Siedepunkt/Siedebereich: 445°C · Flammpunkt: 168°C · Zündtemperatur: 235°C · Explosionsgefahr: Bildung zündfähiger Staub/Luftgemische möglich. Mindestzündenergie: < 1 mJ · Explosionsgrenzen: untere: 35 g/m³ obere: 1400 g/m³ · Dampfdruck bei 120°C: 0,042 hPa · Dichte bei 20°C: 1,80 - 2,07 g/cm³ · Schüttdichte: 1000 - 1500 kg/m³ · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: unlöslich · 9.2 Sonstige Angaben Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung vermeiden. Vor Feuchtigkeit schützen. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen. Bildung von äußerst stoßempfindlichen und explosiven Gemischen möglich. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel Metalle Alkalimetalle Kupfer Nitrite Halogene Carbide (Fortsetzung auf Seite 6) DE Seite: 6/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 5) · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeldioxid (SO2) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 7704-34-9 Schwefel Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LC50/4 h 9,23 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Reizt die Haut. · am Auge: Schwache Reizwirkung · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 7704-34-9 Schwefel EC0/24 h > 10000 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) LC50/96 h 866 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Sonstige Hinweise: keine Daten verfügbar · 12.3 Bioakkumulationspotenzial keine Daten verfügbar · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Nicht wassergefährdend. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. · Abfallschlüsselnummer: Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln. · Europäischer Abfallkatalog: Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen. (Fortsetzung auf Seite 7) DE Seite: 7/9
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 6) · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA UN1350 · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR UN 1350 SCHWEFEL · IMDG, IATA SULPHUR · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR · Klasse 4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe · Gefahrzettel 4.1 · IMDG, IATA · Class 4.1 Flammable solids, self-reactive substances and solid desensitised explosives. · Label 4.1 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: NEIN · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe · Kemler-Zahl: 40 · EMS-Nummer: F-A,S-G · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungen beachten. · ADR · Freigestellte Mengen (EQ): E1 · Begrenzte Menge (LQ): 5 kg · Beförderungskategorie: 3 · Tunnelbeschränkungscode: E (Fortsetzung auf Seite 8) DE Seite: 8/9
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Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 7) · Bemerkungen: Schwefel unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn der Stoff in besonderer Form (z.B. Perlen, Granulat, Pellets oder Flocken) vorliegt. - SV 242, 3.3 ADR · UN "Model Regulation": UN1350, SCHWEFEL, 4.1, III ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten! · Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -· Wassergefährdungsklasse: Nicht wassergefährdend. · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. A 008: Persönliche Schutzausrüstungen BGR 189 Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung (vorherige ZH 1/105) BGR 190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (vorherige ZH 1/701) BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (vorherige ZH 1/703) BGR 195 Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (vorherige ZH 1/706) BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe · BG-Merkblatt: BGI 536 Gefährliche chemische Stoffe (ehemals M 051) BGI 546 Umgang mit GefahrstoffenBGI 595 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (ehemals M 004) BGI 660 Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen (ehemals M 053) · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. · Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. · Datenblatt ausstellender Bereich: C.S.B. GmbH Tel.: +49-(0)2151-652086-0 Düsseldorfer Str. 113 Fax: +49-(0)2151-652086-9 47809 Krefeld · Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association (Fortsetzung auf Seite 9) DE Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite: 9/9
Inhalt: 0.5 kg (11,40 €* / 1 kg)
Schwefel-Abbranddose aus Edelstahl,
zum Abbrennen der Schwefelschnitten.
Man zündet eine einzelne Schwefelschnitte, die man zuvor in die Schwefelabbranddose gehängt hat. Dann entsteht Schwefeldioxid, das die Wachsmottenlarven (nicht die Eier) abtötet. Vorsicht, daß kein Brand entsteht und man selbst von dem stechenden Schwefeldioxid nichts abbekommt: Ideal sind abgedichtete Zargentürme im Freien oder in der Garage. Das ganze 2 Wochen später wiederholen (dann sind aus den Eiern Larven geworden).
Doppelwandiger Schmelzer für Wachs, Fassungsvermögen 25 lt, mit Elektroheizung und Thermostat. Manuelle Temperaturregelung 30/120°C.
Der rote Ständer ist nicht Bestandteil des Artikels und müßte separat bestellt werden.Info des Herstellers:Der Schmelzer verwendet die Bain-Marie-Technik durch indirektes Erhitzen, um eine Überhitzung des Wachses zu vermeiden, die seine Farbe, seinen Geruch und seine Textur ernsthaft schädigen würde. In der Fixierstation kann je nach Verwendungszweck Wasser oder diathermisches Öl als Heizflüssigkeit verwendet werden.Zum Entseuchen des Bienenwachs ist die Verwendung von Thermoöl unverzichtbar (unser Artikel...). Es passen bis 20 l in die Wandung des Behälters.Das Fassungsvermögen des Innenbehälters beträgt 25 Liter mit elektrischer Heizung über Thermostat.Die 25-Liter-Version ist die kleinste, die die Firma Lega produziert, aber sie verfügt über alle Funktionen des Dreiwand-Sterilisators und ermöglicht es Ihnen, das Wachs im Labor sehr sauber und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu schmelzen.Der Schmelzer ist eine sehr nützliche Maschine für diejenigen, die Kerzen und Wachsplatten herstellen und daher das Bienenwachs schnell schmelzen müssen.Beim Einsatz des Schmelzgerätes in seiner klassischen Ausführung, also bei Temperaturen unter 90 °C, erwärmt der Widerstand lediglich etwas Wasser, das in den Spalt zwischen den beiden Behältern eingebracht werden muss.Der Thermostat mit manueller Temperatureinstellung ermöglicht es, die Wachstemperatur stabil zu halten und so eine gefährliche Überhitzung zu vermeiden.Thermalöl ist nicht enthalten.HAUPTVORTEILESicher und langlebigStabile TemperaturhaltungEs beschädigt das Wachs nichtDual-Use (Fixier und Sterilisator)Einhaltung der Vorschriften für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommenRostfreier StahlTECHNISCHE SPEZIFIKATIONENInnendurchmesser: 310 mmAußendurchmesser: 380 mmInnenhöhe: 300 mmAußenhöhe: 400 mmFassungsvermögen: 25 LiterThermalöl-Kapazität: 20 LiterLeistungsaufnahme: 1000 WØ Hähne: ½ ZollGewicht: 14 kg
Wachsklärbehälter 35 l doppelwandig mit Heizung u. 2 Hähnen CFM-Modell original Fritz
Der doppelwandige CFM-Wachsklärbehälter aus Edelstahl-Rostfrei dient zum Klären und Desinfizieren des Bienenwachses.Wir empfehlen Ihnen für die Herstellung von Kerzen eine Temperatur von 70 - 90°C und für die Herstellung von Mittelwänden ca. 130 °C (bei dieser Temperatur werden Faulbrut- und Nosemasporen abgetötet).Thermostatisch regelbarer Tauchrohrheizkörper (51°C - 158°C) Betrieb nur mit Thermoölfüllung! 3 kW / 230 V.3/4" KugelhähneOberer Ablasshahn: für sauberes WachsUnterer Ablasshahn: Schmutzablass Abmessungen Innen-Ø: 30 cm Höhe gesamt: ca. 69 cm Höhe innen: ca. 55 cm Benötigte Menge Thermoöl: 19 LiterBitte beachten Sie: Wir empfehlen, die Doppelwandung mit Thermo-Öl zu befüllen.Gewicht: ohne Thermo-Öl ca. 20 kg
Thermalöl ist nicht enthalten.
Information des Herstellers Lega:
Der Wachsschmelzbehälter ist das ideale Werkzeug, wenn Sie Wachs haben und Sie Kerzen oder Bienenwachs Mittelwände produzieren werden.Es hat eine Doppelwand, wo Wasser gegossen wird - dank einer thermostatischen elektrischen Heizung schmilzt die Wärme des Wassers das Wachs, das zuvor in den Schmelzbehälter gegeben wurde. Das geschmolzene Wachs kommt durch den Hahn heraus und wird in einem Behälter gesammelt, der an seinem Auslass gesetzt wird, bereit, verwendet zu werden.Die Temperatur wird manuell geregelt und reicht von 30º bis 120º C.Der Schmelzbehälter eignet sich daher besonders für diejenigen, die Kerzen oder Bienenwachs Mittelwände herstellen müssen.Diathermie-Öl kann auch in den Hohlraum gelegt werden, um die Wärme länger zu halten: der Schmelzbehälter mit einer Kapazität von 25 Litern kann bis zu 20 Liter Öl enthalten; die eine von 70 Litern bis zu 50 Liter Öl.
HAUPTVORTEILESicher und langlebigStabile TemperaturhaltungEs beschädigt das Wachs nichtDual-Use (Fixier und Sterilisator)Einhaltung der Vorschriften für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommenRostfreier StahlTECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
7411 - Doppelwandigere Wachsschmelzbehälter 70 lt aus Edelstahl
Herstellung: Edelstahl AISI 304Durchmesser innen: 350 mmDurchmesser außen: 470 mmHöhe innen: 650 mmHöhe außen: 750 mmø Hahn: 1 ZollKapazität: 70 ltKapazität der doppelten Wand: 50 ltLeistungsaufnahme: 2.000 WSchutz vor Hitze: PolyethylenGewicht: 28 kg
Volumen: 35 l Leistung: 3 kW/230V
Innenhöhe ca. 510 mm, Innendurchmesser ca. 305 mm
Der Wachsklärbehälter eignet sich zum Klären und Reinigen des Wachses, sowie zum Abtöten von Faulbrut und Nosemasporen. Er besteht aus rostfreiem Edelstahl und ist doppelwandig (mit Zwischenraum). Nur in Kombination mit Thermöl für die Wärmeübertragung verwenden (ca. 20 Liter). Die Temperatur mit einem Thermostat auf 50 - 150°C einstellen. Zum Abfließen des Wachses sind zwei Auslaufhähne bestimmt. Der obere Auslaufhahn ist für sauberes Wachs, der untere, der sich am tiefst möglichen Punkt befindet, ist für den Sedimentabfluss. Zusätzliche Teilisolation des Behälters für einen geringeren Energieverbrauch. Der Wachsklärbehälter eignet sich auch zum Erwärmen des Wachses für das Herstellen von Waben, zum Kerzenziehen, zum Marmeladekochen, zum Schmelzen des Paraffins bei der Ausarbeitung von Kerzen
Schutzbrille unbedingt zu empfehlen beim Tauchen der Rähmchen in Natronlauge oder beim Umgang mit Natronlauge.
Abbildung abweichend!
Essigsäure 60 %, Inhalt: 1 Liter Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 1 / 7
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 002035 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Essigsäure 60% techn.
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269
Auskunft gebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de
1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Skin Corr. 1B / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. C; R34 Ätzend Verursacht Verätzungen.
2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme
Gefahr Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
enthält:
Essigsäure
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
C Ätzend
Gefahrenhinweise
34 Verursacht Verätzungen.
Sicherheitshinweise
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 2 / 7 2.3. enthält: Essigsäure Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. Sonstige Gefahren
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
200-580-7 64-19-7
607-002-00-6
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119475328-30-0000 Essigsäure Flam. Liq. 3 H226 / Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
200-580-7 64-19-7
607-002-00-6
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119475328-30-0000 Essigsäure R10 / C; R35
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.Druckdatum: 14.01.2014 Bearbeitungsdatum: 14.01.2014 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 14.01.2014 Seite: 3 / 7
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser), Schaum
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13). 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Von Zündquellen fernhalten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Verpackungsmaterialien:
Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Hinweise auf dem Etikett beachten.
7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.Druckdatum: 14.01.2014 Bearbeitungsdatum: 14.01.2014 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 14.01.2014 Seite: 4 / 7
Essigsäure
INDEX-Nr. 607-002-00-6 / EG-Nr. 200-580-7 / CAS-Nr. 64-19-7 TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 25 mg/m3; 10 ppm TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 50 mg/m3; 20 ppm
Zusätzliche Hinweise
Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand flüssig Farbe farblos Geruch Essigsäure Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: Zündtemperatur in °C: untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck bei °C:20 Dichte bei °C:20 > 100 °C 485 °C n.a. n.a. 15,00 mbar 1,06 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) pH-Wert bei °C: Viskosität bei °C:20 999 -2,11 mPa·s 9.2. Sonstige Angaben:
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 5 / 7
10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlendioxid 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Essigsäure oral, LD50, Ratte: 3310 mg/kg Angaben beziehen sich auf die unverdünnte 100% Substanz. dermal, LD50, Kaninchen: > 1060 mg/kg
Reizung und Ätzwirkung
Essigsäure Haut (4 h)
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
12.1. Toxizität Essigsäure Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 47 mg/L (24 h)
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Toxikologische Daten liegen keine vor. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 6 / 7
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Bioakkumulation nicht zu erwarten. Das Produkt ist biologisch abaubar.
13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den
jeweils aktuellen Fassungen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
Verpackung Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 2790 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): ESSIGSÄURE, LÖSUNG Seeschiffstransport (IMDG): ACETIC ACID SOLUTION Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Acetic acid solution 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode E
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr. 8-05
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 7 / 7
15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
fällt nicht unter die TA-Luft.
Lagerklasse
8 A
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
Flam. Liq. 3 / H226 entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. R10 Entzündlich C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Michsäure 80 %ig, 1 Litergeeignet z.B. für das Neutralisieren von Natronlauge und zur ph Reduktion bei der Metherstellung.Früher wurde diese Säure zur Varroabekämpfung in Deutschland toleriert und sogar empfohlen, heute ist diese Form der Milchsäure für die Varroabekämpfung bei uns nicht zugelassen. Anmerkung:Nachdem die Imkerschaft und Wissenschaft zur Varroabekämpfung verdünnte 80 % ige Milchsäure zur Praxisreife gebracht hat, wurde die Milchsäure 15 % us vet zur Behandlung der Bienen gegen Varroa amtlich zugelassen. Folglich darf heute nur die Milchsäure 15 % us vet zur Varroabekämpfung eingesetzt werden.
ACHUTNG: Sprayeraufsatz ist nicht dabei und muss separat bestellt werden.
Milchsäure 15 % ad us. vet. 1 l Kunststoffflasche
ACHUTNG: Sprayeraufsatz ist nicht dabei und muss separat bestellt werden.
Ameisensäure 75 %, Inhalt: 1 Liter (Verdünnt man 1 l einer 75 %igen Ameisensäure mit 0,25 Wasser, dann erhält man 1,25 l einer 60 %igen Ameisensäure.)
geeignet z.B. für das Neutralisieren von Natronlauge und zum Entkalken der Dampfwachsschmelzer.Früher wurde diese Säure in Deutschland zur Varroabekämpfung toleriert und sogar empfohlen, heute ist diese Form der Ameisensäure für die Varroabekämpfung bei uns nicht zugelassen.
Anmerkung:Nachdem Imkerschaft und Wissenschaft zur Varroabekämpfung 85 % ige Ameisensäure zur Praxisreife gebracht haben, wurde die Ameisensäure 60 % us vet zur Behandlung der Bienen gegen Varroa amtlich zugelassen. Folglich darf heute nur die Ameisensäure 60 % us vet zur Varroabekämpfung eingesetzt werden.
SPEZIFIKATION Version 1.0 / 24.04.2015 RP
Produkt 802899 Ameisensäure 75%, techn.
Chem. Name Methansäure
Chem. Formel HCOOH
Molekulargewicht 46,026 g/mol
CAS-Nr. 64-18-6
EINECS-Nr. 200-579-1
Zolltarif-Nr. 2915 11 00
* * * *
Daten
Prüfmerkmal Einheit Spezifikation
Aussehen klare, farblose, korrosive Flüssigkeit mit stechendem Geruch
mischbar mit Wasser und Alkohol in jedem Verhältnis
Ameisensäure % (m/m) 74,5 -75,5
Wasser % (m/m) 24,5-25,5
Farbe APHA £ 20
Chlorid mg/kg £ 5
Eisen mg/kg £ 5
Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Herstellers/Vorlieferanten übereinstimmen. Alle früheren Versionen werden
hierdurch ersetzt. Die Angaben entbinden den Kunden nicht von der Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich
verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht abgeleitet werden.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 802899
Druckdatum: 17.05.2017
Version: 4.0
Ameisensäure 75%
Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE
Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 1 / 8
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikatoren
Artikelnr. (Hersteller/Lieferant):
Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs
802899
Ameisensäure 75%
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Carl Dicke GmbH & Co. KG
Wetschewell 15
D-41199 Mönchengladbach
Telefon: 02166 91543 0
Telefax: 02166 915269
Auskunft gebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit
E-Mail info@carldicke.de
1.4. Notrufnummer
Notrufnummer 02166 91543 0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 4 / H332 Akute Toxizität (inhalativ) Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Skin Corr. 1B / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG.
C; R34 Ätzend Verursacht Verätzungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
enthält:
Ameisensäure
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 802899
Druckdatum: 17.05.2017
Version: 4.0
Ameisensäure 75%
Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE
Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 2 / 8
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
C Ätzend
Gefahrenhinweise
34 Verursacht Verätzungen.
Sicherheitshinweise
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
enthält:
Ameisensäure
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a.
2.3. Sonstige Gefahren
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung
Beschreibung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:
Gew-%
Bemerkung
200-579-1
64-18-6
607-001-00-0
01-2119491174-37 (FI)
Ameisensäure
Flam. Liq. 3 H226 / Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 3 H331 / Skin Corr.
1A H314
50 - 100
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:
Gew-%
Bemerkung
200-579-1
64-18-6
607-001-00-0
01-2119491174-37 (FI)
Ameisensäure
C; R35 / Xn; R20/22 / R10
50 - 100
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Bei Eintatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 802899
Druckdatum: 17.05.2017
Version: 4.0
Ameisensäure 75%
Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE
Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 3 / 8
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser), Schaum
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13).
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler
Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen
Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Verpackungsmaterialien:
Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel
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Artikel-Nr.: 802899
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Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Hinweise auf dem Etikett beachten.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Ameisensäure
INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6
TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 9,5 mg/m3; 5 ppm
TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 19 mg/m3; 10 ppm
Zusätzliche Hinweise
Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung
DNEL:
Ameisensäure
INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6
DNEL Langzeit inhalativ (lokal), Arbeitnehmer: 9,5 mg/m³
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 9,5 mg/m³
DNEL akut inhalativ (lokal), Verbraucher: 9,5 mg/m³
DNEL akut inhalativ (systemisch), Verbraucher: 9,5 mg/m³
DNEL Langzeit inhalativ (lokal), Verbraucher: 3 mg/m³
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Verbraucher: 3 mg/m³
PNEC:
Ameisensäure
INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6
PNEC Gewässer, Süßwasser: 2 mg/L
PNEC Sediment, Süßwasser: 13,4 mg/kg
PNEC Sediment, Meerwasser: 1,34 mg/kg
PNEC, Boden: 1,5 mg/kg
PNEC Kläranlage (STP): 7,2 mg/L
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190)
sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Butylkautschuk
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
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Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand flüssig
Farbe farblos
Geruch charakteristisch
Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung
Flammpunkt: 69 °C
Zündtemperatur in °C: n.a.
Untere Explosionsgrenze n.a.
Obere Explosionsgrenze 48,0 Vol-%
Dampfdruck bei °C:20 9,28 mbar
Dichte bei °C:20 1,17 g/cm³
Wasserlöslichkeit (g/L) 999
pH-Wert bei °C:20 2,20 1,0
Viskosität bei °C:20 1,7 mPa·s
9.2. Sonstige Angaben:
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Oxidationsmittel
10.2. Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können
gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid.
11. Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Ameisensäure 75%
oral, LD50, Ratte:
inhalativ (Dämpfe), LC50, Ratte: (4 h)
Ameisensäure
oral, LD50, Ratte: 730 mg/kg
inhalativ (Dämpfe), LC50, Ratte: 7,4 mg/L (4 h)
Reizung und Ätzwirkung
Ameisensäure 75%
Haut (4 h)
Ameisensäure
Haut
Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute
Augen
Ätzwirkung
Sensibilisierung
Ameisensäure
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Haut:
Methode: OECD 406
keine sensibilisierende Wirkung
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
12. Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
12.1. Toxizität
Ameisensäure
Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 46 - 100 mg/L (96 h)
Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 34 mg/L (48 h)
Algentoxizität, EC50: 27 mg/L (72 h)
Bakterientoxizität, LC50:, Bakterien: 47 mg/L
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Ameisensäure
DOC-Abnahme.: > 90 %
Methode: OECD 301 A
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
BSB5-Wert: 86 mg/g
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Ameisensäure
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: -2,1
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4. Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
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Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
14. Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
UN 3412
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID): AMEISENSÄURE
Seeschiffstransport (IMDG): FORMIC ACID
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Formic acid
(Formic acid)
14.3. Transportgefahrenklassen
8
14.4. Verpackungsgruppe
II
14.5. Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) n.a.
Marine pollutant n.a.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das
Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode E
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr. F-E+S-C
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0
VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter
beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a.
Lagerklasse
8 A
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
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Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
Stoff/Produkt gelistet in folgenden nationalen Inventaren:
AICS keine Information (AICSK-DE.rtf)
DSL keine Information (DSLK-DE.rtf)
IECSC keine Information (IECSCK-DE.rtf)
KECI keine Information (KECIK-DE.rtf)
MITI keine Information (MITIK-DE.rtf)
PICCS keine Information (PICCSK-DE.rtf)
TSCA nicht gelistet (TSCAN-DE.rtf)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
Flam. Liq. 3 / H226 entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 3 / H331 Akute Toxizität (inhalativ) Giftig bei Einatmen.
Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen.
Xn; R20/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen und
Verschlucken.
R10 Entzündlich.
Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und
EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar.
Ameisensäur ad us. vet. 60 % 1 Liter, KunststoffflascheWegen Gefahrengut nur zur Selbstabholung! Kein Versand!
ACHUTNG: Sprayeraufsatz ist nicht dabei und muss separat bestellt werden.
ad us. vet., als Abkürzung des lateinischen ad usum veterinarium (zum tierarzneilichen Gebrauch)
Hersteller:Serumwerk Bernburg AGHallesche Landstr. 105 b06406 Bernburg
Ameisensäure 60 % ad us. vet. Liter, Formivar Kunststoffflasche, Wegen Gefahrengut nur zur Selbstabholung! Kein Versand!
Aktuelles Verfalldatum ist 04/2024
ad us. vet., als Abkürzung des lateinischen ad usum veterinarium (zum tierarzneilichen Gebrauch)
Hersteller: Andermatt BioVet GmbH, Franz-Ehret-Str. 18, 79541 Lörrach
Sprayer-Aufsatz (Sprühaufsatz) für Kunststoffflasche der Ameisen- bzw. Milchsäure ad us. vet.
Oxalsäuredihydrat kristallin, zu vielen Dingen einsetzbar: z.B. gegen das Verseifen beim Klären des Bienenwachses, besonders bei kalkhaltigem Wasseroder zum Neutralisieren von Natronlauge nach dem Rähmchenwaschen oder, oder, oder....
ANALYSENZERTIFIKAT
22.08.2017 AH
Produkt 000280 Oxalsäure dihydrat
Chem. Bezeichnung Oxalsäure
CAS-Nr. 6153-56-6
EINECS-Nr. 205-634-3
Zolltarif-Nr. 2917 11 00 0
Lot-Nr. 81968601 extern OA1611041
Kunde # Bestellung Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr Geller
CD-Auftrags-Nr. 225715 / 116
Lieferdatum 22.08.2017
Verpackung PE-Säcke je 25 kg netto
* * * *
Daten
Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert
Aussehen fast weißes feinkristall. Pulver entspricht
Reinheit % ³ 99,6 99,6
Sulfat-Gehalt % = 0,08 0,0455
Chlorid ppm = 15 0,3
Eisen ppm = 10 2,84
Schwermetalle (Pb) ppm = 10 <2
Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der
Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht
abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig. This is a complete and true copy of the supplier´s certificate of analysis. We are not responsible for the
correctness of the data contained herein. This certificate does not release the customer from the obligation to carry out an inspection of the goods received. We shall not be liable for any
consequential losses or damages whatsoever. This electronically created certificate is valid without signature.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 1 / 8
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000280 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin
REACH-Registrierungsnr. 01-2119534576-33
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269
Auskunft gebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de
1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme
Gefahr Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
enthält:
n.a. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 2 / 8
n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrenhinweise
21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 41 Gefahr ernster Augenschäden.
Sicherheitshinweise
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
enthält:
Oxalsäure dihydrat
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
205-634-3 6153-56-6
607-006-00-8
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119534576-33 Oxalsäure Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 4 H312 / Eye Dam. 1 H318
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
205-634-3 6153-56-6
607-006-00-8
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119534576-33 Oxalsäure dihydrat Xn; R21/22 / Xi; R41
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 3 / 8
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Verpackungsmaterialien:
Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 4 / 8 7.3. Hinweise auf dem Etikett beachten. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. DNEL:
Oxalsäure
INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Arbeitnehmer: 0,69 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 2,29 mg/kg DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 4,03 mg/m³ DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 1,14 mg/kg DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Verbraucher: 0,35 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 1,14 mg/kg
PNEC:
Oxalsäure
INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,1622 mg/L PNEC Gewässer, Meerwasser: 0,0162 mg/L PNEC Gewässer, periodische Freisetzung: 1,622 mg/L
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 5 / 8 Farbe Geruch weiß geruchlos
Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: 20 2,20 hPa Dichte bei °C:: 20 1,65 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 108 pH-Wert bei °C:: 20 1,50 1,0 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben: Das Produkt ist lichtempfindlich.
10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid. 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin oral, LD50, Ratte: dermal, LD50, Ratte:
Oxalsäure oral, LD50, Ratte: 375 mg/kg dermal, LD50, Ratte: 20000 mg/kg
Reizung und Ätzwirkung
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin
Augen Oxalsäure Augen
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 6 / 8
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
12. Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1. Toxizität Oxalsäure Daphnientoxizität, EC50: (48 h) Akute (kurzfristige) Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 160 mg/L (48 h) Bakterientoxizität, EC50, Pseudomonas putida: 41 mg/L (16 h) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 61 mg/L (24 h)
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Oxalsäure Weitere ökologische Hinweise, CSB-Wert: 180 mg O2/g , BSB5-Wert: 160 mg O2/g Biologischer Abbau, Abbaurate (%):: 40 (5 D)
12.3. Bioakkumulationspotenzial Oxalsäure Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log P O/W): -1,7
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen 13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den
jeweils aktuellen Fassungen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
Verpackung Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer n.a. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 7 / 8
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen n.a. 14.4. Verpackungsgruppe n.a. 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode -Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. n.a.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar 15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0
Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
fällt nicht unter die TA-Luft.
Lagerklasse
13
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 8 / 8
Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden. Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Zitronensäure (E330 bei Abnahme eines Originalgebindes v. 25 kg auch zur Verwendung in Lebensmittel geeignet)zum Entkalken der Dampferzeuger gut geeignetbei Abnahme eine 25 kg je kg nur € 3,90
ANALYSENZERTIFIKAT 22.08.2017 AH
Produktname 000385 Zitronensäure Monohydrat
8 80 mesh
Qualität / E-Nr. E 330
Ursprung China
Chem. Formel C6H8O7
.H2O
Molekulargewicht 210,1
CAS-Nr. 5949-29-1
EINECS-Nr. 201-069-1
Zolltarif-Nr. 2918 14 00
Chargen-Nr. 82084905 extern AM-1610-2430
Menge 150 kg netto
Kunde # Bestellung Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr Geller
CD-Auftragsnr. 225715 / 116
Lieferdatum 22.08.2017
Verpackung 25 kg Papiersäcke
* * * *
Produktdaten
Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert
Beschreibung weißes kristallines Pulver,
farblose(s) Kristalle oder Granulat entspricht
Identifikation & Lösung entspricht entspricht
Klarheit & Farbe der Lösung entspricht entspricht
Barium mg/kg entspricht entspricht
Gehalt C6H8O7
.H2O % 99,5 - 101,0 99,99
Wasser % 7,5 - 8,8 8,57
Calcium mg/kg = 20 5
Eisen mg/kg £ 5 1
Oxalate mg/kg £ 100 30
Schwermetalle mg/kg £ 5 1
Sulfat mg/kg £ 150 40
Sulfatasche % £ 0,05 0,01
Chlorid mg/kg = 50,0 1
Arsen mg/kg £ 1 0,2
Chrom mg/kg £ 1 0,02
Nickel mg/kg £ 1 0,02
Cobalt mg/kg £ 1 0,01
Blei mg/kg £ 0,5 0
Quecksilber mg/kg £ 1 0
Bakterielle Endotoxine IU/mg = 0,5 0,35
Leicht karbonisierbare Substanzen ---- entspricht entspricht
Herstelldatum 29.10.2016
Mindesthaltbarkeitsprüfung 28.10.2019
Das Produkt entspricht BP98/E330/USP24
Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der
Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus
nicht abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig.
This is a complete and true copy of the supplier´s certificate of analysis / specification. We are not responsible for the correctness of the data contained
herein. This certificate / specification does not release the customer from the obligation to carry out an inspection of the goods received. We shall not be
liable for any consequential losses or damages whatsoever.
REINIGER FÜR IMKEREIEN 1 L
Speziell auf Basis von Natriumhydroxid und für die Entfernung von typischen
Verschmutzungen, die im Imkereibereich an Arbeitsmaterialien entstehen.
Ideal für die Tauchbadreinigung ohne viel Zutun oder manuelle Reinigungsarbeiten.
Dieser Spezialreiniger lässt wachs- bzw. harzartige Anhaftungen (Propolis) und
kohlenhydrathaltige Beläge aufquellen. Atmosphärische Verschmutzungen werden abgelöst.
Das Holz wird vor chemisch-biotischer Verwitterung geschützt. Phosphat- und silikatfrei,
biologisch abbaubar.
1 Liter Imkereireiniger entspricht der Reinigungsleistung von mindestens 200g Ätznatron.
Aggregatzustand: gelb-braune Flüssigkeit
Dichte 1,10 1,15 g/ml
pH-Wert >12
Inhaltsstoffe:
Natriumhydroxid (15-30%), nichtion. Tenside (15%), Amphotenside (15%), Hilfs- und
Gerüststoffe
Anwendung:
Ansetzen eines Tauchbades mit 1-2 Liter Reiniger auf 50 - 100 Liter Wasser
(sehr warm, ca. 60°C, wenn das Bad nicht beheizbar ist) und durchmischen. Beheizen z.Bsp.
mit einer Heizspirale zum Hineinhängen. Die Dämpfe nicht einatmen, für Frischluft sorgen.
Wie gewohnt, aber mindestens 60 Minuten, je nach Verschmutzungsgrad auch länger,
wirken lassen.
Die Gerätschaften nach dem Tauchbad gründlich mit Wasser (wenn möglich warm )
abspritzen. Den gesamten Vorgang ggf. wiederholen. Aluminium-Gerätschaften nicht länger
als 15 Minuten mit der Reinigungslösung in Berührung kommen lassen, gründlich abspülen,
sonst können Verfärbungen auftreten.
Hinweise zu Anwendung und Lagerung:
Leichte Handhabung: 1-2 Literflasche auf ein 50100 Liter großes Tauchbad geben, wenn
möglich mit Hilfe einer Heizspirale beheizen, dies fördert die Verflüssigung der Anhaftungen.
Dieser Reiniger ermöglicht sichereres Arbeiten durch den Verzicht auf hochgefährliche
Rohchemikalien. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge und Sicherheitsdatenblatt
beachten.
Vor Temperaturen <10°C schützen. MHD : 18 Monate.
Entsorgungshinweis (anhand Abwasserrichtwert 59423 Unna): Reinigungslösungen verdünnt
dem Abwasserkanal zugeben. 1%ige Lösungen mit der 4fachen Menge an Wasser, 2% mit der
6-8 fachen und 3%ige Lösungen mit der 10fachen Menge. Sprechen Sie ggf. ihre Stadtwerke
oder unterer Wasserbehörde an, ob eine Verdünnung auf pH-Wert 10 ausreichend ist.
Nicht geeignet für:
Alkaliempfindliche Materialien. Aluminiumteile nicht länger als 15 Minuten in 1%iger Lösung
verweilen lassen, sehr gründlich abspülen, kann zu Verfärbungen führen. Gestrichene
Styroporkisten max. 30 Minuten im Reinigerbad einweichen. Schäumendes Produkt ungeeignet
in geschlossenen Systemen.
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016
43.0
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
· Erstellungsdatum/Erstausgabe: 12.11.2014
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Reiniger für Imkereien
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Alkalischer Reiniger
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller / Lieferant:
Hanke & Seidel GmbH & Co.KG
Waldbadstr. 20-22
33803 Steinhagen
05204-9105-0
Ansprechpartnerin: Frau Kraus
Seewald Chemie GmbH & Co.KG
Waldbadstr. 20-22
33803 Steinhagen
05204-92773-69
Ansprechpartnerin: Frau Budde
Busch - Chemie Handels- und Vertriebs GmbH & Co.KG
Waldbadstr. 20-22
33803 Steinhagen
05204-9166-0
Ansprechpartnerin: Frau Kraus
Aqua-Systeme Schäfer & Diekmann GmbH & Co.KG
Waldbadstr. 20-22
33803 Steinhagen
05204-920240
Ansprechpartnerin: Frau Kraus
· E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist:
sdb@csb-online.de
· Auskunftgebender Bereich:
Frau Kraus: kraus@hanke-seidel.com
Frau Budde: budde@seewald-chemie.com
· 1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Mainz · Tel.: +49 (0) 6131 / 19 24 0
* ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
d~?GHS05 Ätzwirkung
Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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Handelsname: Reiniger für Imkereien
(Fortsetzung von Seite 1)
43.0
· Gefahrenpiktogramme
d~?GHS05
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Natriumhydroxid
D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid
Natrium(2-ethylhexyl)sulfat
Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat
· Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
· Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
· 2.3 Sonstige Gefahren:
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
* ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1310-73-2
EINECS: 215-185-5
Indexnummer: 011-002-00-6
Reg.nr.: 01-2119457892-27
Natriumhydroxid
d~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314
10-<25%
CAS: 7681-52-9
EINECS: 231-668-3
Indexnummer: 017-011-00-1
Reg.nr.: 01-2119488154-34
Natriumhypochloritlösung
d~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1B, H314;d~? Aquatic Acute 1,
H400 (M=10); Aquatic Chronic 1, H410 (M=10);d~? STOT SE 3,
H335
5-<10%
· zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
· Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004/EG:
nichtionische Tenside, anionische Tenside < 5%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Handelsname: Reiniger für Imkereien
(Fortsetzung von Seite 2)
43.0
Betroffene an die frische Luft bringen.
Selbstschutz des Ersthelfers.
· nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden
führen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
· nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Unverletztes Auge schützen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr!
Sofort Arzt hinzuziehen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Gefahren: Gefahr von Magenperforation.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Ätzende Gase/Dämpfe
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
· Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Atemschutzgerät anlegen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Handelsname: Reiniger für Imkereien
(Fortsetzung von Seite 3)
43.0
Neutralisationsmittel anwenden.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden.
Aerosolbildung vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
· Empfohlene Lagertemperatur: 15-20 °C
· Lagerklasse (LGK):
LGK 8 B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen
Behältern)
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische
· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
1310-73-2 Natriumhydroxid (10-<25%)
MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb
· DNEL-Werte
1310-73-2 Natriumhydroxid
Inhalativ DNEL long-term exposure - local effects 1 mg/m³ (Verbraucher)
1 mg/m³ (Arbeitnehmer)
68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid
Oral DNEL long-term exposure - systemic effects 35,7 mg/kg bw/d (Verbraucher)
Dermal DNEL long-term exposure - systemic effects 357000 mg/kg bw/d (Verbraucher)
595000 mg/kg bw/d (Arbeitnehmer)
Inhalativ DNEL long-term exposure - systemic effects 124 mg/m³ (Verbraucher)
420 mg/m³ (Arbeitnehmer)
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE
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Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016
Handelsname: Reiniger für Imkereien
(Fortsetzung von Seite 4)
43.0
· PNEC-Werte
68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid
PNEC 0,176 mg/l (Wasser (Süßwasser)) (Assessment factor 10)
0,27 mg/l (Wasser (intermittierende Freisetzung)) (Assessment factor 100)
0,0176 mg/l (Wasser (Meerwasser)) (Assessment factor 100)
1,516 mg/kg (Süßwassersedimente)
0,152 mg/kg (Meerwassersedimente)
0,654 mg/kg (Boden) (Assessment factor 1000)
500 mg/l (Kläranlagen) (Assessment factor 1)
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
· Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Sensibilisierung durch die Inhaltsstoffe in den Handschuhmaterialien möglich.
Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu
reduzieren.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Permeationszeit / Durchbruchszeit: = 480 Minuten (EN 374)
Wert für die Permeation: Level = 6
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166)
· Körperschutz:
Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE
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Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016
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(Fortsetzung von Seite 5)
43.0
· Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: gelbbraun
· Geruch: produktspezifisch
· Geruchsschwelle: nicht bestimmt
· pH-Wert bei 20 °C: >12
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt
Siedepunkt/Siedebereich: > 100 °C
· Flammpunkt: nicht anwendbar
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Das Produkt ist nicht entzündlich.
· Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
· Selbstentzündlichkeit: Das Produkt / der Stoff ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr: Das Produkt / der Stoff ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen:
untere: nicht bestimmt
obere: nicht bestimmt
· Brandfördernde Eigenschaften nicht als oxidierend eingestuft
· Dampfdruck: nicht bestimmt
· Dichte bei 20 °C: 1,10-1,15 g/cm³
· Relative Dichte: nicht bestimmt
· Dampfdichte (Luft = 1): nicht bestimmt
· Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: vollständig mischbar
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): nicht bestimmt
· Viskosität:
dynamisch: nicht bestimmt
kinematisch: nicht bestimmt
· 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität siehe 10.3
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
43.0
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Starke Oxidationsmittel
Säuren
Leichtmetalle
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Ätzende Gase/Dämpfe
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
1310-73-2 Natriumhydroxid
Oral LD50 2000 mg/kg (Ratte)
68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid
Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte) (OECD Guideline 423)
Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen)
577-11-7 Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat
Oral LD50 2640 mg/kg (Maus)
> 2000 mg/kg (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenschäden.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)
folgende Gefahren auf:
Skin Corr. 1A
Eye Dam. 1
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung):
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.
· Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
1310-73-2 Natriumhydroxid
EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
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43.0
LC50/48 h 133 - 189 mg/l (Goldorfe (Leuciscus idus))
LC50/96 h 99 mg/l (Bl. Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus))
45,4 mg/l (Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss))
68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid
EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) (OECD Guideline 202)
EC50/72 h 27,22 mg/l (Alge (Desmodesmus subspicatus))
LC50/96 h 126 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) (OECD Guideline 203)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Nicht bioakkumulierbar
· 12.4 Mobilität im Boden
Ätznatron, NaOH, Natriumhydroxid, 1 kg
ab 6 Flaschen je nur € 6,90ab 18 Flaschen je nur € 5,90
zum hygienischen Reinigen von Rähmchen und Beuten, meist wird eine 5 %ige Lösung (50 g auf 1 l Wasser bereitet).100%ige Ware mit einem Reinheitsgrad von 99,5%.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 1 / 7
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000005 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills)
REACH-Registrierungsnr. 01-2119457892-27-0000
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269
Auskunft gebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de
1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen.
2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme
Gefahr Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
enthält:
Natriumhydroxid
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 2 / 7
C Ätzend
Gefahrenhinweise
35 Verursacht schwere Verätzungen.
Sicherheitshinweise
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
enthält:
Natriumhydroxid
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
215-185-5 1310-73-2
011-002-00-6
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr.
215-185-5 1310-73-2
011-002-00-6
REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung:
01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid C; R35
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Gew-% Bemerkung
50 - 100
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Bei Eintatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 3 / 7
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Kohlendioxid Löschpulver Schaum
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
Produkt selbst brennt nicht.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Material möglichst trocken halten. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Verpackungsmaterialien:
Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 4 / 7 Hinweise auf dem Etikett beachten. 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Farbe weiß Geruch geruchlos Sicherheitsrelevante Basisdaten Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: n.a. Dichte bei °C:: 20 2,13 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 999 pH-Wert bei °C:: 20 14,00 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben:
Wert Einheit 10. Stabilität und Reaktivität
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 5 / 7
10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor.
Reizung und Ätzwirkung
Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills) Haut (4 h)
Natriumhydroxid Haut (4 h)Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
Ätzend auf Haut-und Schleimhäute. Starke Ätzwirkung am Auge Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1. Toxizität Natriumhydroxid Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 189 mg/L (96 h)
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 6 / 7
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Bioakkumulationspotenzial Nicht zutreffend für organische Substanzen.
Schadwirkung durch pH-Verschiebung
13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den
jeweils aktuellen Fassungen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
Verpackung Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 1823 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): NATRIUMHYDROXID, FEST Seeschiffstransport (IMDG): SODIUM HYDROXIDE, SOLID Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Sodium hydroxide, solid 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode E
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr. 8-06
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 7 / 7
15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
fällt nicht unter die TA-Luft.
Lagerklasse
8 B
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Produktinformationen "ApiLife Var®"
ab 10 Packungen je Packung € 3,50 ab 100 Packungen je Packung € 2,85
Anwendungsgebiete:Behandlung von Varroose bei Honigbienen verursacht durch Varroa destructor.
Wartezeit:Honig: 0 Tage. Nicht anwenden während der Tracht, um eine Beeinträchtigung des Honiggeschmacks zu vermeiden.
Dosierung:Dosierung und Art der Anwendung lt. Fachinformation:
Dosierung:
Einen Streifen alle 7 Tage je Bienenstock, vollständige Behandlung mit 4 Streifen je Bienenstock. Die Behandlung sollte einmal pro Jahr vorgenommen werden. Art der Anwendung:
Nehmen Sie zur Behandlung einen Streifen aus dem Beutel und legen Sie ihn in eine Ecke des Wabenhalterungsrahmens, möglichst weit entfernt von der Brut in der Mitte des Bienenstocks. Schließen Sie den Bienenstock und lassen Sie das Tierarzneimittel 7 Tage einwirken. Der Streifen kann auch in 3-4 Teile geschnitten und in die Ecken des Bienenstocks gelegt werden.
Führen Sie nacheinander 4 Behandlungen durch. Nach der Behandlung müssen die noch vorhandenen Streifen entfernt werden. Es wird davon abgeraten, das Tierarzneimittel in mehrstöckigen Bienenstöcken anzuwenden, da mit unzureichender Wirkung zu rechnen ist.Gegenwärtige Charge haltbar mindestens bisFebruar 2023
Thymovar 2 x 5 Plättchen, derzeit mindestens haltbar bis 09.2024
Thymovar 2 x 5 Plättchen ab 10 Packungen je Packung 20,90 ab 24 Packungen je Packung 19,90
Beschreibung
THYMOVAR® besteht aus Schwammtuchplättchen, welche je 15 g lebensmitteltaugliches Thymol enthalten. Durch die Verdampfung des in die Plättchen eingearbeiteten Thymols entstehen in der Stockluft Konzentrationen, die für die Varroa giftig sind, von den Bienen aber noch gut ertragen werden. Die Behandlung mit THYMOVAR ist sehr einfach, zeitsparend und wirksam.
Anwendung/DosierungNachdem die Honigwaben geerntet sind, THYMOVAR-Plättchen auf die Brutwaben legen und nach dreivier Wochen entfernen. Danach neue Plättchen einlegen und ebenfalls nach dreivier Wochen entfernen. Je nach Magazin braucht es 2 mal 1 bis 2 Plättchen.
Zeitpunkt- Erste Behandlung frühzeitig, Anfang August (sofort nach der Waldhonigernte)- Zweite Behandlung gleich anschliessend oder spätestens bis Mitte September
THYMOVAR® erzielt die beste Wirkung bei Tagestemperaturen zwischen 2025° C.Es darf nicht eingesetzt werden bei Tagesmaximaltemperaturen über 30° C.Die kombinierte Anwendung von THYMOVAR und eine Behandlung mit Oxalsäure in der brutfreien Zeit (NovemberDezember) ergibt den besten Bekämpfungserfolg gegen die Varroa.
Zulassung Swissmedic Nr. 52449030