Schwefelschnitten gegen Wachsmotten 500 g

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Produktnummer: 241600
Produktinformationen "Schwefelschnitten gegen Wachsmotten 500 g"

Schwefelschnitten gegen Wachsmotten Bündel mit 500 g

Mit Loch zum Einhängen in eine Abranntdose.
Man zündet eine einzelne Schwefelschnitte, die man zuvor in Schwefelabbranddose Artikel 241605 gehängt hat. Dann entsteht Schwefeldioxid, das die Wachsmottenlarven (nicht die Eier) abtötet.
Vorsicht, daß kein Brand entsteht und man selbst von dem stechenden Schwefeldioxid nichts abbekommt: Ideal sind abgedichtete Zargentürme im Freien oder in der Garage. Das ganze 2 Wochen später wiederholen (dann sind aus den Eiern Larven geworden).

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Erstellungsdatum/Erstausgabe: 11.10.2006
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Schwefel
· CAS-Nummer:
7704-34-9
· EG-Nummer:
231-722-6
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches:
Chemikalie für verschiedene Anwendungen
Futtermittelzusatz
Additiv für:
Schmiermittel / Schmierstoffe
Vulkanisierungsmittel
Verwendung u.a. auch in Mälzereien, bei der Metallerzeugung, in der Aquaristik
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller / Lieferant:
HARKE Chemicals GmbH Tel.: 0208 / 3069 - 0
Xantener Straße 1 Fax: 0208 / 3069 - 1280
D-45479 Mülheim an der Ruhr
· E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist: sds@harke.com
· Auskunftgebender Bereich: Abt. Gefahrgut
· 1.4 Notrufnummer:
Giftinformationszentrum Universitätsklinik Mainz
Tel.: 06131 / 19 24 0
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R38: Reizt die Haut.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
GHS07
· Signalwort Achtung
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
· Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
· 2.3 Sonstige Gefahren; Staubexplosionsgefahr
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe
· CAS-Nr. Bezeichnung
7704-34-9 Schwefel
· Identifikationsnummer(n)
· EG-Nummer: 231-722-6
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.
· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Erbrechen auslösen, falls Patient bei Bewußtsein. Arzthilfe.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 2)
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen.
Schwefeldioxid (SO2)
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
Staubbildung vermeiden.
Staub nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Staubbildung vermeiden.
Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen.
Staub nicht einatmen.
Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Länger anhaltenden Hautkontakt vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Feinstaub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.
· Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Getrennt von brennbaren Stoffen lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Handelsname: Schwefel

(Fortsetzung von Seite 3)

· Lagerklasse:
LGK 4.1 B Entzündbare feste Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen
Behältern)

· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.


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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

· 8.1 Zu überwachende Parameter

· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Allgemeiner Staubgrenzwert:
Einatembare Fraktion (E-Staub): 10 mg/m³ (Schichtmittelwert)
Alveolengängige Fraktion (A-Staub): 3 mg/m³ (Schichtmittelwert)

· Zusätzliche Expositionsgrenzwerte bei möglichen Verarbeitungsgefahren:
7446-09-5 Schwefeldioxid
AGW (Deutschland) 2,5 mg/m³, 1 ml/m³
1(I);AGS, Y

· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:


Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.
Staub nicht einatmen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.


· Atemschutz: Staubmaske - evtl. Partikelfiltermaske

· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.
Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu
reduzieren.

· Handschuhmaterial
Handschuhe aus Neopren
Handschuhe aus Gummi
Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

· Augenschutz: Schutzbrille empfehlenswert
· Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung

(Fortsetzung auf Seite 5)
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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 4)
Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: feste Masse
kristallin
Farbe: gelb bis braun
· Geruch: wahrnehmbar
· pH-Wert (100 g/l) bei 20°C: ~5
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 110 - 119°C
Siedepunkt/Siedebereich: 445°C
· Flammpunkt: 168°C
· Zündtemperatur: 235°C
· Explosionsgefahr: Bildung zündfähiger Staub/Luftgemische möglich.
Mindestzündenergie: < 1 mJ
· Explosionsgrenzen:
untere: 35 g/m³
obere: 1400 g/m³
· Dampfdruck bei 120°C: 0,042 hPa
· Dichte bei 20°C: 1,80 - 2,07 g/cm³
· Schüttdichte: 1000 - 1500 kg/m³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: unlöslich
· 9.2 Sonstige Angaben Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung vermeiden.
Vor Feuchtigkeit schützen.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen.
Bildung von äußerst stoßempfindlichen und explosiven Gemischen möglich.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Starke Oxidationsmittel
Metalle
Alkalimetalle
Kupfer
Nitrite
Halogene
Carbide
(Fortsetzung auf Seite 6)
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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 5)
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeldioxid (SO2)
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7704-34-9 Schwefel
Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ LC50/4 h 9,23 mg/l (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Reizt die Haut.
· am Auge: Schwache Reizwirkung
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
7704-34-9 Schwefel
EC0/24 h > 10000 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
LC50/96 h 866 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio))
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Sonstige Hinweise: keine Daten verfügbar
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial keine Daten verfügbar
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise: Nicht wassergefährdend.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
· Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger
und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem
Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
· Europäischer Abfallkatalog:
Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch
durchzuführen.
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE

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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 6)
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA UN1350
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR UN 1350 SCHWEFEL
· IMDG, IATA SULPHUR
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse 4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche
Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
· Gefahrzettel 4.1
· IMDG, IATA
· Class 4.1 Flammable solids, self-reactive substances and
solid desensitised explosives.
· Label 4.1
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant: NEIN
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Achtung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche
Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
· Kemler-Zahl: 40
· EMS-Nummer: F-A,S-G
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben: Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Postsonderbestimmungen beachten.
· ADR
· Freigestellte Mengen (EQ): E1
· Begrenzte Menge (LQ): 5 kg
· Beförderungskategorie: 3
· Tunnelbeschränkungscode: E
(Fortsetzung auf Seite 8)
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Handelsname: Schwefel
(Fortsetzung von Seite 7)
· Bemerkungen: Schwefel unterliegt nicht den Vorschriften des ADR,
wenn der Stoff in besonderer Form (z.B. Perlen,
Granulat, Pellets oder Flocken) vorliegt. - SV 242, 3.3
ADR
· UN "Model Regulation": UN1350, SCHWEFEL, 4.1, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
· Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
· Wassergefährdungsklasse: Nicht wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
A 008: 1EPersönliche Schutzausrüstungen 1C
BGR 189 1ERegeln für den Einsatz von Schutzkleidung 1C (vorherige ZH 1/105)
BGR 190 1ERegeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten 1C (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 1EBenutzung von Augen- und Gesichtsschutz 1C (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 1ERegeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen 1C (vorherige ZH 1/706)
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe
· BG-Merkblatt:
BGI 536 1EGefährliche chemische Stoffe 1C (ehemals M 051)
BGI 546 1EUmgang mit Gefahrstoffen 1C
BGI 595 1EReizende Stoffe/Ätzende Stoffe 1C (ehemals M 004)
BGI 660 1EAllg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen 1C (ehemals M 053)
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
· Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die
Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
C.S.B. GmbH Tel.: +49-(0)2151-652086-0
Düsseldorfer Str. 113 Fax: +49-(0)2151-652086-9
47809 Krefeld
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
(Fortsetzung auf Seite 9)
DE

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